Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung an 01.07.2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich
Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor. Zu beachten ist, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)...