Corona-Information: Steuerfreie Sonderzahlung an Beschäftigte
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
Erfasst werden Sonderleistungen / -zahlungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 erhalten.
Voraussetzungen:
- die Sonderleistungen / -zahlungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden
- die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen
Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: